Juristische Verwaltung

Im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen wir der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienende Verträge, begleiten den Abschluss und führen bei Bedarf Änderungen in Vertragstexten durch. Darüber hinaus beenden respektive kündigen wir auf Verlangen Verträge mit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der juristischen Verwaltung. Als rechtliche Vertreter der Wohnungseigentümer nehmen wir am rechtsgeschäftlichen Verkehr teil. Dazu geben wir im Auftrag Willenserklärungen ab, nehmen Rechtshandlungen vor und stellen entgegengenommene Erklärungen zu.

Bearbeitung aller erforderlichen Verträge

Abschluss, Änderung und Beendigung, insbesondere Kündigung aller zur laufender Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Anstellungsvertrag mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal
  • Versicherungsverträge
  • Wartungsverträge
  • Verträge über die Anschaffung von Gebrauchs­gegenständen
  • Lieferungs- und Entsorgungsverträge
  • Werkverträge zur ordnungsmäßigen Erfüllung
  • Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung
  • Verträge mit Geldinstituten über die Aufnahme von Darlehen bis zur Höhe von einem Sechstel der im Wirtschaftsplan kalkulierten Gesamtaus­gaben
  • Verträge mit Geldinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung von Depots und Anlage von Geldern
  • Verträge über die verbrauchsabhängigen Kostenverteilung erforderlichen Einrichtungen und Abrechnungen
  • Sonstige zur ordnungsmäßigen Verwaltung
  • orderlichen oder zweckmäßigen Verträge
  • Beendigung, insbesondere Kündigung der in lit. a) bis j) genannten Verträge

Vertreter der Wohnungseigentümer

Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer.

  • Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
  • Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind

Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
  • Information der Wohnungseigentümer über die Abhängigkeit eines Rechtstreits
  • Beauftragung eines Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer
  • Entnahme von Kosten für Verfahren von dem Konto der Eigentümergemeinschaft

Mitgliedschaften & Auszeichnungen