Finanz- und Vermögensverwaltung

Im Rahmen der Finanz- und Vermögensverwaltung richten wir für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine objektbezogene Buchhaltung ein und übernehmen deren Führung. Sämtliche von uns erfasste Daten werden kontinuierlich gepflegt, alle Belege ordentlich aufbewahrt. Wir führen im Namen der Wohnungseigentümer Zahlungen durch, rechnen etwaige Erlöse ab und ziehen Mieterträge aus dem Gemeinschaftseigentum ein. Beträge werden von uns über einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen und von uns erstellten Wirtschaftsplan berechnet und eingezogen. Eine Jahresabrechnung wird von uns für die Wohnungseigentümer erstellt, zudem gewähren wir Einsicht in alle zugrunde liegenden Rechnungen, Belege oder sonstige Unterlagen. Darüber hinaus nehmen wir an der Prüfung der Rechnungen durch den Verwaltungsbeirat teil. In Absprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft eröffnen wir Konten zur ordnungsgemäßen Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder bei ausgesuchten Instituten.

Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung

  • Datenfassung und Datenpflege
  • Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplan
  • Geordnete Aufbewahrung der Belege

Rechnungswesen

  • Kaufmännische Rechnungsprüfung
  • Bewirken der Zahlungen durch Überweisung und unter Nutzung etwa gewährter Skonti
  • Abrechnung einer etwa vorhandenen Hausmeisterkasse sowie die Erlöse aus Waschmünzverkäufen
  • Entgegennahme und Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einziehung und Abrechnung der Mieten aus der Vermietung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums

Wirtschaftsplan und Einziehung von Beiträgen

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplans
  • Berechnung, Abruf und Einziehung der Beiträge auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern beschlossener Wirtschaftsplan
  • Buchungsmäßige Verarbeitung von Veränderungen der Beitragszahlungspflicht aufgrund beschlossener Wirtschaftpläne

Jahresabrechnung und Rechnungslegung

  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Anforderung und Einziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung
  • ergebenen Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Guthaben
  • Verbuchung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
  • Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
  • Gewährung der Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrundeliegende Unterlagen, Rechnungen und Belege

Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

  • Die Verwaltung eingenommener Gelder durch Eröffnung und Führung eines Girokontos für Beiträge und eines Anlagekontos für die Instandhaltungsrückstellung bei einem oder mehreren Geldinstituten
  • Überweisung der anteilig enthaltenen Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahres

Mitgliedschaften & Auszeichnungen